Nach deutscher Rechtsprechung muss das Arbeitszeugnis wohlwollend formuliert sein. Doch die versteckten Botschaften beschäftigen sogar Richter. Heute setzen Personalchefs zunehmend auf Empfehlungen.
Quelle: DIE WELT – Wirtschaft
Nach deutscher Rechtsprechung muss das Arbeitszeugnis wohlwollend formuliert sein. Doch die versteckten Botschaften beschäftigen sogar Richter. Heute setzen Personalchefs zunehmend auf Empfehlungen.
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